Zum Thema ADRT im Januar 2018
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Die neue DRV Satzung und Ordnung zum ADRT im Januar 2018
Liebe Sportkameraden,
der DRV hat für den 28.01.2018 zu einem außerordentlichen Deutschen Rugby Tag in Hannover eingeladen. Der Einladung könnt Ihr entnehmen, dass es hier ausschließlich um die neue Satzung und die neuen Ordnungen des DRV geht.
Vielen von Euch schwirren auf Grund der Vorkommnisse im deutschen Rugby in 2017 viele Fragen im Kopf herum und nun wird ein ADRT einberufen zu dem Punkt neue Satzung und neue Ordnungen.
Das Thema neue Satzung DRV steht in keinem Zusammenhang mit den Vorkommnissen in 2017. Schon vor einigen Jahren hatte sich ein Strukturgremium im DRV zusammengefunden, dessen Arbeit aber leider in wenig hinter der schwierigen Finanzsituation des DRV in den Hintergrund geriet.
Mit der Gründung der „Vertretung der Landesverbände“ in 2016 nahmen sich die Landesverbände der neuen Satzung an und konnten im letzten Quartal 2017 einen Satzungsentwurf vorlegen, der die Zustimmung aller Landesverbände und des DRV fand. Dieser kommt auf dem ADRT am 28.01.2018 zur Abstimmung sowie die schon bis zu diesem Zeitpunkt angepassten Ordnungen einiger DRV Organe.
Uns als Landesverband ist es wichtig, dass die Satzung, die von allen Landesverbänden in Deutschland bestätigt wird, zur Umsetzung kommt.
Der zur Abstimmung kommende Satzungsentwurf
Was ist neu an der Satzung und was ändert sich an der Struktur des DRV mit der Verabschiedung des Satzungsentwurfes? Welche Auswirkungen hat dies auf meinen Verein/Verband und welche Vor- und/oder Nachteile bringt die neue Satzung mit sich?
Für den Großteil der Vereine im deutschen Rugby hat die neue Satzung nur geringfügige Auswirkungen. Den größten Einfluss auf die Vereine und Landesverbände werden die neuen, dann offiziellen Organe „Rugby-Bundesliga-Ausschuss (RBA)“ und „Vertretung der Landesverbände (VLV)“ im DRV haben.
Der Rugby-Bundesligaausschuss wird mit der neuen Satzung zu einem offiziellen Organ mit eigener Ordnung im DRV. Der Bundesligaausschuss existiert schon seit geraumer Zeit und tagt in regelmäßigen Abständen, jedoch nicht als offizielles Organ. Mit der neuen Satzung ist der RBA fest in der Struktur des DRV verankert und erhält mit der Ordnung eigene Zuständigkeiten – hier ist ein Organ geschaffen worden, mit dem die Vereine eine direkte Stimme im DRV haben.
Die Vertretung der Landesverbände hat sich im Sommer 2016 in Hannover zusammengefunden und eine Ordnung verabschiedet. Jedoch ist die VLV noch kein offizielles Organ, da ihre Ordnung noch nicht durch einen Deutschen Rugby Tag oder außerordentlichen Deutschen Rugby Tag verabschiedet wurde und noch nicht in die DRV Satzung aufgenommen wurde – was in der neuen Satzung der Fall ist. Die Vertretung der Landesverbände hat sich in den letzten zwei Jahren schon bewährt und bietet den Landesverbänden eine Plattform sich auszutauschen und die Ideen direkt in den Deutschen Rugby einzubringen. Auf der letzten Sitzung der VLV waren 13 von 13 Landesverbänden anwesend, was die Bedeutung des Organs unterstreicht. Neben dem Thema Satzung wurde sich zum Beispiel über die Landesverbandsmeisterschaften, die Nachwuchsförderung, Ausbildung von Trainern, etc. ausgetauscht. Hier liegt für die Zukunft noch viel Potential und Wille, sich offen auszutauschen und zu unterstützen.
Und was ändert sich grundlegend mit der neuen Satzung und an der Struktur des DRV? Die wohl größten Auswirkungen hat die neue Satzung auf die Führungsstruktur des DRV. Um es einfach zu verdeutlichen, hier eine vereinfachte Darstellung der aktuellen und zukünftigen Führungsstruktur:
Aktuellbesteht die Führung des DRV aus einem 10-köpfigen Präsidium mit den Positionen Präsident und den Vize-Präsidenten 15-er Nationalmannschaften, 7-er Nationalmannschaften, Vereinsspielbetrieb, Ausbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen, Jugend (DRJ), Schiedsrichter (SDRV) und Frauen (DRF).
Der Vorstand nach BGB besteht aus dem Präsidenten, Vize-Präsidenten Finanzen und einem weiteren durch das Präsidium benannten Vize-Präsidenten.
Bei diesem Modell werden für eine Amtszeit von 2 Jahren insgesamt 7 der 10 Mitglieder des Präsidiums durch den DRT gewählt und drei Mitglieder durch die entsprechenden Organe. In diesem Modell gibt es keine Trennung zwischen einem beaufsichtigendem Gremium und dem operativen Tagesgeschäft – dies liegt alles in den Händen der Mitglieder des Präsidiums, die Aufgaben an die hauptamtlichen Mitarbeiter selbstständig delegieren können.
Zukünftig besteht nach der neuen Satzung das Präsidium aus 8 Mitgliedern, die folgende Positionen übernehmen: Präsident, Vize-Präsident Finanzen, Vize-Präsident Leistungssport, Vorsitzende DRF, Vorsitzender SDRV, Vorsitzende DRJ, Vorsitzender Bundesligaausschuss und Sprecher Landesverbände. Aus diesem Präsidium werden 3 Mitglieder, der Präsident und die Vize-Präsidenten Finanzen und Leistungssport, durch den DRT gewählt und die restlichen 5 Mitglieder durch die entsprechenden Organe entsandt.
Neben dem ein wenig anders strukturierten Vorstand kommt nun der größte Unterschied zum alten Modell. Das neue Präsidium übernimmt die Rolle eines Aufsichtsrates und beruft nun die drei Mitglieder des Vorstandes, die das operative Geschäft und damit nach BGB rechtsverbindliche Positionen übernehmen. Die berufenen Personen wählen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden des Vorstandes und verteilen die Aufgabenbereiche/Zuständigkeiten in Rücksprache mit dem Präsidium (z.B. Vorsitzender Vorstand: Leistungssport/Politik/Marketing – stellv. Vorstand: Jugend /Rechnungswesen/Ausbildung – stellv. Vorsitzender: Frauen/Schiedsrichter/ Vereins-spielbetrieb). Die durch das Präsidium berufenen Vorstandsmitglieder können sowohl ehrenamtlich als auch hauptberuflich tätig sein.
Der Vorteil des neuen Modells liegt primär auf der Trennung von Tagesgeschäft und Aufsicht. Es gibt einen Ansprechpartner im Vorstand, der direkt und ohne Umwege zeitnah handeln kann und nur noch bei großen, wichtigen Entscheidungen Rücksprache mit dem zuständigen Präsidiumsmitglied oder dem Präsidium hält. Dieses wiederum führt die Aufsicht und gibt die Richtung vor.
Abschließend
Und was hat nun direkte Auswirkungen auf den Rugby-Verein in Deutschland? Die direkte Präsenz der Vereine und Landesverbände durch die Organe Bundesligaausschuss und Vertretung der Landesverbände bietet einen vereinfachten, direkten Zugang für den Verein zu unserem Spitzenverband. Und die neue Struktur? Sie bietet eine klare Trennung der Zuständigkeiten und eröffnet den Weg in eine strukturell professionelle Zukunft des DRV. Es gibt transparente und direkte Arbeits- und Kommunikationsabläufe, die die Gefahr der Turbulenzen des vergangenen Jahres, aber auch der Unstimmigkeiten in der Vergangenheit, verringern, wenn nicht sogar verhindern.
Anbei erhaltet Ihr ein Organigramm, was Euch die Führungsstruktur des DRV nach dem Satzungsvorschlag darstellt.
Alle 13 Landesverbände empfehlen den Vereinen, für die neue Satzung zu votieren.
Gerne stehen wir bei Informations- und Gesprächsbedarf in unserer Geschäftsstelle ab 10.01.2018, wöchentlich in der Zeit von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr zur Verfügung. Sofern bei den Mitgliedsvereinen das Bedürfnis besteht, hier eine gesonderte Informationsveranstaltung vor dem ADRT abzuhalten, bitten wir um einen Hinweis unter info@nrv-rugby.de bis zum 15.01.2018. Der in Frage kommende Veranstaltungstermin wäre dann der 21.01.2018.
Das Präsidium
Hannover, 09.01.2018
(Um die Anlage zu sehen bitte auf die Überschrift klicken und ganz runterscrollen)