LSB: DOSB soll bundesweit gültige Übergangs-Regeln für Sporttreiben vorlegen

von Ulrike Staedler (Kommentare: 0)

Gemäß der Pressemitteilung des Landessportbund Niedersachsen vom 16.04.2020 haben sich sowohl der Präsident als auch der Vorstandsvorsitzende Reinhard Rawe die Notwendigkeit einer bundesweit gültigen Übergangsregelung für Sporttreibende des DOSB ausgesprochen.

Nachfolgend das erste Statement:

„Mit großem Verständnis haben wir die Verständigung von Bund und Ländern angesichts der aktuellen Phase der Corona-Pandemie am 15. April 2020 zur Kenntnis genommen – auch wenn über den Vereinssport keine Entscheidungen getroffen wurden.  Der LandesSportBund Niedersachsen sieht gleichwohl die Notwendigkeit, dass in den kommenden Wochen und Monaten ein begrenzter Sportbetrieb nach einheitlichen Standards wieder anlaufen kann.“

Dieses erste Statement gaben der Präsident des LandesSportBundes (LSB) Niedersachsen, Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach, und LSB-Vorstandsvorsitzender Reinhard Rawe nach der Berliner Pressekonferenz ab. Rawe erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass der Olympiastützpunkt Niedersachsen sehr verantwortungsvoll die Chance, 54 Olympia- und Perspektiv-Kadern in den olympischen Sportarten wieder Trainingseinheiten im Sportleistungszentrum Hannover unter Beachtung der weiterhin für die gesamte Bevölkerung geltenden Sicherheitsvorschriften zu ermöglichen, umgesetzt habe.

„Wir setzen darauf,  dass Bund und Länder bei ihrem nächsten Treffen am 30. April 2020 über das wertvolle Sporttreiben in Vereinen entscheiden und angepasste Sportangebote möglich machen“, sagten Dr. Umbach und Rawe und verwiesen auf das DOSB-Positionspapier als Angebot der Mithilfe zur Wieder-Aufnahme des vereinsbasierten Sports mit zehn Leitplanken als verbindlicher allgemeiner Rahmen für den Vereinssports.

Beide sehen dafür aber auch den DOSB stärker in der Verpflichtung. „Wir brauchen umgehend klare, verbindliche sportartspezifische Übergangs-Regeln für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs und wenn möglich eines begrenzten Wettkampfbetriebs, als klare Leitfäden für die Sportvereine.“  Der DOSB müsse nun zeitnah einen Handlungskatalog mit den Spitzenverbänden erarbeiten, damit es eine bundesweit einheitliche Praxis in den Sportvereinen gebe. 

„Wir erwarten, dass die Vorschläge dann in das nächste Treffen auf Bundesebene am 30. April eingebracht werden können.“  Denn ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen und Handhabungen wie er bereits aktuell in Teilbereichen zu sehen sei, könne Vereinsmitgliedern und Sporttreibenden nicht dauerhaft vermittelt werden.

 

Am 22. April will der LSB mit dem Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport über die Ergebnisse der ersten landesweiten LSB-Vereinsbefragung zu den finanziellen Auswirkungen der Coronavirus-Krise auf Sportvereine und ein daraus ggfs. resultierendes zusätzliches Förderprogramm für diese diskutieren.

 Die 10 Leitplanken des DOSB:

  • Distanzregeln einhalten
  • Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
  • Freiluftaktivitäten präferieren
  • Hygieneregeln einhalten
  • Umkleiden und Duschen zu Hause
  • Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
  • Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen
  • Trainingsgruppen verkleinern
  • Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
  • Risiken in allen Bereichen minimieren

 

Dagmar Wittig

Schriftführerin

 

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