Empfehlung für Vereine zur Eröffnung von Sportanlagen
von Christian Doering (Kommentare: 0)
Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,
aufgrund der gestrigen Bekanntgabe über Lockerungen der Vorordnung zum Schutz vor Neuinfektionen in Niedersachsen mit dem Corona-Virus teilen wir mit, dass unsere Sportart nunmehr in Form eines kontaktlosen Trainings unter den gesetzlichen Bestimmungen betrieben werden kann.
Zu beachten ist unter anderem:
- Die Öffnung der Trainingsflächen obliegt dem jeweiligen Eigentümer oder Betreiber (Verein). Dieser ist für die Umsetzung und Einhaltung verantwortlich und haftbar.
- Die Zahl der Trainierenden ist nicht pauschal begrenzt. Entscheidend ist nur der Abstand zwischen den einzelnen Personen.
- Übungen zu zweit und nur mit 2 m Abstand und keinem körperlichen Kontakt/ kontaktlos (passen und fangen) ist erlaubt.
Hierbei sind die nachfolgenden übergeordneten Regelungen zu beachten und einzuhalten:
- Übergangsregelung des Deutschen Rugby Verband
- Niedersächsischer Stufenplan zur Lockerung
- Mitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 05.05.2020 -Wiederaufnahmen des Sportbetriebs-
Um die Anlage zu lesen bitte auf die Überschrift klicken
Mit sportlichen Grüßen
Christian Doering
-Landestrainer-