Empfehlung für Vereine zur Eröffnung von Sportanlagen

von Christian Doering (Kommentare: 0)

Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden,

aufgrund der gestrigen Bekanntgabe über Lockerungen der Vorordnung zum Schutz vor Neuinfektionen in Niedersachsen mit dem Corona-Virus teilen wir mit, dass unsere Sportart nunmehr in Form eines kontaktlosen Trainings unter den gesetzlichen Bestimmungen betrieben werden kann. 

Zu beachten ist unter anderem:

  • Die Öffnung der Trainingsflächen obliegt dem jeweiligen Eigentümer oder Betreiber (Verein). Dieser ist für die Umsetzung und Einhaltung verantwortlich und haftbar.
  • Die Zahl der Trainierenden ist nicht pauschal begrenzt. Entscheidend ist nur der Abstand zwischen den einzelnen Personen.
  • Übungen zu zweit und nur mit 2 m Abstand und keinem körperlichen Kontakt/ kontaktlos (passen und fangen) ist erlaubt.

Hierbei sind die nachfolgenden übergeordneten Regelungen zu beachten und einzuhalten:

  • Übergangsregelung des Deutschen Rugby Verband
  • Niedersächsischer Stufenplan zur Lockerung
  • Mitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei vom 05.05.2020 -Wiederaufnahmen des Sportbetriebs-

Um die Anlage zu lesen bitte auf die Überschrift klicken  

 

Mit sportlichen Grüßen

Christian Doering

-Landestrainer-

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